Seit 1.1. 2010 besteht für Hunde, die in Österreich leben, Meldepflicht in der Heimtierdatenbank des BMfG!

D.h., als Hundebesitzer haben Sie momentan folgende Verpflichtungen:
– Sie müssen Ihren Hund bei der Gemeinde melden und dafür Hundesteuer zahlen.
– Der Hund muss spätestens mit 3 Monaten mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Registrierung bei einer Hundedatenbank, z.B. bei Animaldata ist freiwillig aber durchaus sinnvoll, weil nur dadurch ein entlaufener Hund in kürzester Zeit wieder mit seinem Besitzer zusammengebracht werden kann.
– Der Hund muss seit 1.1.2010 in einer amtlichen Datenbank registriert sein. Sie können Ihrer Pflicht beim zuständigen Amtstierarzt oder bei einem niedergelassenen Tierarzt durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes ( Reisepass, Personalausweis, Führerschein ) nachkommen.
– Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund ( oftmals bereits in der Haushaltsversicherung gedeckt ).

Seit einiger Zeit führt die Behörde Kontrollen bezüglich der amtlichen Registrierung durch, etliche Hundebesitzer, die Ihren Hund noch nicht registriert haben, bekamen eine Strafverfügung über Euro 200 zugestellt !!!